Sie haben eine Frage zu einer Rechnung, wundern sich, weshalb Sie eine Rechnung von der SLSP AG erhalten oder fragen sich, an wen Sie sich wenden können?
Wir haben im Folgenden verschiedene Fragen und Antworten zu swisscovery-Rechnungen zusammengestellt.
Im Folgenden sind verschiedene Fragen und Antworten aufgeführt.
Sie haben in den letzten Monaten gebührenpflichtige Leistungen auf www.swisscovery.slsp.ch bezogen und ggf. Mahnungen erhalten, die Ihnen nun über die SLSP in Rechnung gestellt werden. Die SLSP betreibt die Plattform swisscovery im Auftrag von 500 Bibliotheken der Schweiz und wickelt in deren Namen die Rechnungsstellung ab.
Die Rechnungsstellung durch die SLSP erfolgt monatlich und bezieht sich jeweils auf die von Ihnen bezogenen gebührenpflichtigen Leistungen auf swisscovery im vorletzten Monat (d.h. im Mai für März).
Benutzen Sie zur Begleichung der Gebühren die per Mail erhaltene QR-Rechnung. Die QR-Rechnung können Sie mit Ihrer Mobile Banking-App oder via E-Banking bezahlen. Der QR-Code enthält alle relevanten Informationen, die für den Zahlungsvorgang erforderlich sind. Bitte beachten Sie bei manueller Eingabe der Zahlungsdaten, dass die Angabe der Referenznummer zwingend nötig ist. Zahlungen ohne Angabe der Referenznummer können nicht zugeordnet werden und müssen zurückerstattet werden. Ihre Rechnung bleibt unbezahlt.
Der QR-Code für Mobile- und E-Banking ist eine Zusatzfunktion auf der Rechnung. Diese funktioniert jedoch wie ein herkömmlicher Einzahlungsschein. Es befinden sich alle dafür benötigten Informationen wie Zahlungsempfänger:in, Konto, Referenznummer, Währung, Betrag, etc. darauf. Somit kann die Rechnung auch mit den bisherigen Zahlungsmethoden beglichen werden. Ohne Mobile- und E-Banking kann die Rechnung am Schalter einer Filiale der Schweizerischen Post oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.
In Bibliotheken, in denen dies bis anhin möglich war, werden Sie Ihre Gebühren in der Regel weiterhin direkt vor Ort bezahlen können. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig, ob dieser Service noch angeboten wird. Einmal in Rechnung gestellte Gebühren durch die SLSP können aber nicht mehr vor Ort beglichen werden und müssen via QR-Rechnung bezahlt werden. Die Bibliotheken haben nur Zugriff auf die Bibliotheksplattform, aber keinen Zugriff auf das zentrale Rechnungssystem der SLSP.
Leider ist dies nicht möglich. Die SLSP ist eine Dienstleisterin für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Hochschulbibliotheken in der Schweiz und betreibt keinen eigenen Kund:innenschalter.
Bei Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen wenden Sie sich direkt an die auf der Rechnung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek. Beanstandungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung von der verantwortlichen Bibliothek entgegengenommen.
Die SLSP stellt für gebührenpflichtige Leistungen der auf swisscovery angeschlossenen Bibliotheken eine Sammelrechnung. Auf der Rechnung ist ersichtlich, bei welcher Bibliothek die entsprechende Leistung bezogen wurde. Es kann aber sein, dass einzelne Leistungen von Bibliotheken nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, da diese nicht Bestandteil von swisscovery sind und/oder von den Bibliotheken direkt in Rechnung gestellt werden.
Konsultieren Sie hierfür die Gebührenordnung. Beachten Sie dabei, dass die an swisscovery angeschlossenen Bibliotheken individuell bestimmen, welche Leistungen auf swisscovery sie an die Bibliothekskund:innen weiterverrechnen und zu welchen Konditionen.
Ihre persönlichen Daten (bspw. Postadresse, E-Mail für Rechnungsversand) müssen Sie direkt in Ihrem Switch edu-ID Konto anpassen. Bibliotheken können Ihre persönlichen Angaben nicht bearbeiten. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Darauf ist Ihre präferierte Postadresse abgedruckt. Diese können Sie auf der Registrierungsplattform einstellen. Sie können wählen, ob Sie Ihre Büro- oder Privatadresse als präferierte Postadresse verwenden möchten (swisscovery – Verwaltung von Bibliotheksausweisen). Wenn Sie die Kontaktdaten von Institutionskonten ändern möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Bibliothek und geben bei Ihrer Anfrage die Benutzer-ID an. Institutionskonten werden nicht über ein Switch edu-ID Konto verwaltet.
Ihre bevorzugte Sprache können Sie in Ihrem Switch edu-ID Konto bearbeiten. SLSP verwendet die unter “Persönliche Daten” hinterlegte bevorzugte Sprache für die Korrespondenz mit Ihnen. Bei einem Institutionskonto wenden Sie sich bitte an Ihre Bibliothek, da diese Konten nicht über ein SWITCH edu-ID Konto verwaltet werden.
Geht nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung von Ihnen bei der SLSP ein, so erhalten Sie von der SLSP eine Zahlungserinnerung. Bei Missachten der Zahlungserinnerung erhalten Sie nach 30 Tagen eine letzte Mahnung. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, so behält sich die Bibliothek, bei der die Gebühren entstanden sind, vor, Ihren Zugang auf swisscovery vorübergehend zu blockieren, bis die Zahlung erfolgt ist. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den offenen Betrag innerhalb der letzten Frist zu begleichen, wenden Sie sich bitte direkt an die angegebene Bibliothek.
Wenden Sie sich bitte an die Bibliothek, bei welcher die Gebühren entstanden sind. Sie erhalten dort ein Rückerstattungsformular für Überzahlungen. Die SLSP erhält aus Datenschutzgründen keinerlei Kontoinformation der Einzahlenden. Nach Erhalt Ihrer Kontoinformationen können nach entsprechender Prüfung Rückerstattungen vorgenommen werden.
In swisscovery können Sie die mit Ihrem Konto verknüpften Gebühren einsehen unter: Mein Konto > Gebühren. Die hier dargestellten Gebühren können noch direkt in der Bibliothek bezahlt werden (sofern die Bibliothek diesen Service anbietet). Einmal in Rechnung gestellte sowie bezahlte Gebühren werden nicht mehr angezeigt, da diese Gebühren ins Finanzverwaltungssystem der SLSP übertragen und von dort aus weiterbearbeitet werden.
Die SLSP empfiehlt die Überweisungen in CHF zu tätigen. Der offene Betrag ist netto in CHF geschuldet. Spesen von Auslandszahlungen gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Damit die SLSP resp. die Bibliothek den gesamten Betrag erhält und Ihnen damit korrekt gutgeschrieben werden kann, sind die auf der Rechnung vermerkten Angaben korrekt zu übernehmen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Betrag in CHF zu überweisen, treten Sie bitte mit der Bibliothek in Kontakt, bei der die Gebühren entstanden sind.
SLSP empfiehlt als Alternative zu den teuren Auslandszahlungen, Rechnungen auf einer Poststelle des staatlichen Postunternehmens «Die Post» in der Schweiz zu bezahlen. Dort ist die Bezahlung einer QR-Rechnung problemlos möglich.
Bitte senden Sie eine E-Mail an swisscovery@slsp.ch mit Ihren Kontaktdaten, um eine neue Rechnung zu erhalten. Stellen Sie vorgängig bitte sicher, dass sich die Rechnungs-E-Mail mit Absender SLSP nicht in Ihrem Spam-Ordner befindet.
SLSP versendet nur eine erste und eine zweite Zahlungserinnerung. Falls Sie eine Zahlungserinnerung ohne eine vorherige Rechnung erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner der E-Mailadresse, die in Ihrem Switch edu-ID Konto als bevorzugte E-Mailadresse hinterlegt ist. SLSP versendet Rechnungen oder Zahlungserinnerungen nur per E-Mail und nicht per Post.
Es kann einige Tage dauern, bis eine eingegangene Zahlung bei SLSP verbucht wird. In diesem Zeitraum kann es daher zu Überschneidungen kommen. Sollten Sie die Rechnung vollständig bezahlt haben und die korrekten Zahlungsinformationen angegeben haben, können Sie eingehende Zahlungserinnerungen als gegenstandslos betrachten.
Wenn Ihre Frage in den obigen FAQ’s nicht beantwortet wurde, freuen wir uns, wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.